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  • 06.01.2015 · Fachbeitrag · MPU

    Keine automatische Beibringung eines ärztlichen Gutachtens durch Jugendliche bei Canabiskonsum

    | Die im Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 4.8.08 allgemein vorgesehene Praxis, Jugendliche zwischen dem vollendeten 14. und 18. Lebensjahr zum Deliktszeitpunkt bei gelegentlichem Cannabiskonsum ohne Bezug zum Straßenverkehr zur Beibringung eines ärztlichen Gutachtens zur Überprüfung der Kraftfahreignung aufzufordern, ist in dieser Pauschalität nicht von § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 FeV gedeckt (OVG Niedersachsen 6.12.13, 12 LA 287/12, Abruf-Nr. 140348 ). |