15.01.2021 · Nachricht · Normadressat
Disponent und Fahrzeughalter: Kein Adressat für Sonntagsfahrverbot
| § 30 Abs. 3 S. 1 StVO ist seit dem 19.10.17 neu gefasst worden. Danach haben einige OLG dahin entschieden, dass der Fahrzeughalter oder ein von ihm beauftragter Fahrzeugdisponent in dieser Eigenschaft nicht mehr Normadressat des Sonn- und Feiertagsfahrverbots sein kann (vgl. OLG Düsseldorf NZV 20, 484; OLG Köln VA 19, 198). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,70 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig