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  • · Nachricht · OWI-Recht

    Diese Regeln gelten bei Stau

    | Autofahrer, die im Stau stehen, sollten die wichtigsten Verkehrsregeln kennen und beachten. Es drohen sonst Bußgelder und Punkte. Der ADAC hat die wichtigsten Tipps zusammengestellt. |

     

    Erste Priorität: Rettungsgasse

    Eine Rettungsgasse zu bilden, hat im Stau höchste Priorität. Autofahrer dürfen diese Gasse nicht schließen, indem sie beispielsweise einem Rettungsfahrzeug hinterherfahren. Es könnten noch weitere Fahrzeuge folgen. Bei Verstößen droht ein Verwarnungsgeld von 20 EUR.

     

    Aussteigen verboten

    Die Fahrbahn darf im Stau grundsätzlich nicht betreten werden. Der Gesetzgeber sieht weder ein „menschliches Bedürfnis“ noch das Wickeln eines Kindes als anerkannten Notfall an. In solchen Fällen muss bis zum nächsten Park- oder Rastplatz weitergefahren werden. Das Betreten ist nur erlaubt, um einen Unfall abzusichern. Wer sich nicht daran hält, muss 10 EUR Verwarnungsgeld zahlen.

     

    Standstreifen nicht zum halten oder parken nutzen

    Auch das Halten auf dem Standstreifen der Autobahn ist verboten. Wer dagegen verstößt, muss 30 EUR Verwarnungsgeld zahlen. Beim Parken wird es noch teurer: 70 EUR Bußgeld und ein Punkt. Steht der Verkehr auf der Autobahn bei einer Vollsperrung für eine längere Zeit, wird die Polizei bei kurzem Aussteigen jedoch meist ein Auge zudrücken und auf eine Anzeige verzichten. Die Rettungskräfte dürfen dadurch nicht behindert werden.

     

    Handyverbot gilt auch im Stau

    Das Telefonieren ohne Freisprechanlage ist auch im Stau strikt verboten, es sei denn der Motor ist ausgeschaltet. Hier drohen ein Bußgeld von 60 EUR und ein Punkt.

     

    Nicht auf dem Seitenstreifen vorbeifahren

    Der Seitenstreifen ist nicht dazu da, um schneller zum Rastplatz oder zur Autobahnausfahrt zu gelangen. Wer ihn dennoch benutzt, riskiert 75 EUR Bußgeld und einen Punkt.

     

    Niemals zulässig: Rückwärtsfahren oder wenden

    Rückwärtsfahren oder gar wenden ist auch im Stau tabu, es sei denn, die Polizei fordert dazu auf. Sonst drohen eine Geldbuße bis zu 200 EUR, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.

     

    Rechts überholen nur in bestimmten Fällen

    Rechts zu überholen ist nur erlaubt, wenn der Verkehr auf dem linken Fahrstreifen steht oder mit weniger als 60 km/h unterwegs ist. Bei stehendem Verkehr auf dem linken Fahrstreifen darf auf dem rechten Fahrstreifen mit einer Geschwindigkeit von höchstens 20 km/h gefahren werden. Ist der Verkehr auf dem linken Fahrstreifen langsam in Bewegung, darf die Differenzgeschwindigkeit nur 20 km/h betragen, höchstens also 80 km/h. Wer sich nicht daran hält, riskiert eine Geldbuße von 100 EUR sowie einen Punkt.

    Quelle: ID 44637903