· Nachricht · Parkverstoß
Carsharing-Parkplatz: Abschleppen verhältnismäßig?
| In einem beim VG Düsseldorf anhängigen Verfahren ist darum gestritten worden, ob Abschleppkosten rechtmäßig erhoben wurden. |
Eine Kfz-Führerin hatte ihren Pkw unberechtigterweise auf einem ausgewiesenen Carsharing-Parkplatz abgestellt. Ein Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung stellte den Verstoß fest und rief einen Abschleppwagen. Das Fahrzeug wurde zwar nicht mehr sichergestellt, weil die Halterin noch vor dem Abschleppvorgang wieder erschien. Ihr sind aber durch Gebührenbescheid die Kosten für die Leerfahrt in Rechnung gestellt worden.
Das VG (20.2.24, 14 K 491/23, Abruf-Nr. 240790) sagt: Sie muss zahlen. Denn ein Fahrzeug, das auf einem nach der Beschilderung ausschließlich Carsharing-Fahrzeugen vorbehaltenen Parkplatz abgestellt wird, aber nicht am Carsharing teilnimmt, ist so zu behandeln, als wenn es in einem absoluten Halteverbot steht. Das Abschleppen eines solchen Fahrzeugs ist in der Regel dann auch verhältnismäßig, weil die Funktion der Parkplätze für Carsharing-Fahrzeuge nur dann gewährleistet ist, wenn sie jederzeit von nicht parkberechtigten Fahrzeugen freigehalten werden.