16.03.2020 · Fachbeitrag · Parkverstoß
Keine Knöllchen von privaten Dienstleistern
| Der Einsatz von privaten Dienstleistern zur Überwachung des ruhenden Verkehrs ist gesetzeswidrig. Das ist das Fazit aus einer Entscheidung des OLG Frankfurt a. M. (Beschl. v. 3.1.20, 2 Ss OWi 963/18, Abruf-Nr. 213837 ). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,70 € Monat