· Nachricht · Parkverstoß
Mobile Halteverbotsschilder
| Wenn mobile Halteverbotsschilder nachweislich ordnungsgemäß aufgestellt wurden und nachweislich im Zeitpunkt der Abschleppmaßnahme noch aufgestellt waren, besteht grundsätzlich ein Anscheinsbeweis für die ununterbrochene Anwesenheit und Wahrnehmbarkeit der Verkehrszeichen vor Ort. |
Diese „Beweisregel“ des VG Düsseldorf (6.10.20, 14 K 6187/19, Abruf-Nr. 218902) macht es den Betroffenen in den Abschleppfällen noch schwieriger, sich gegen den Kostenbescheid der Verwaltung zu wenden.
Quelle: Ausgabe 01 / 2021 | Seite 10 | ID 46983676