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  • · Nachricht · Parkverstoß

    Mobile Halteverbotsschilder

    | Wenn mobile Halteverbotsschilder nachweislich ordnungsgemäß aufgestellt wurden und nachweislich im Zeitpunkt der Abschleppmaßnahme noch aufgestellt waren, besteht grundsätzlich ein Anscheinsbeweis für die ununterbrochene Anwesenheit und Wahrnehmbarkeit der Verkehrszeichen vor Ort. |

     

    Diese „Beweisregel“ des VG Düsseldorf (6.10.20, 14 K 6187/19, Abruf-Nr. 218902) macht es den Betroffenen in den Abschleppfällen noch schwieriger, sich gegen den Kostenbescheid der Verwaltung zu wenden.

    Quelle: Ausgabe 01 / 2021 | Seite 10 | ID 46983676