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  • 18.03.2021 · Nachricht · Parkverstoß

    Parkscheibe auf dem Privatparkplatz

    | Auch auf einem frei zugänglichen privaten Parkplatz ist gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 StVO eine Parkscheibe von außen „gut lesbar“ entweder hinter der Windschutzscheibe oder aber auf der Abdeckplatte des Gepäckraumes (d. h. auf der „Hutablage“) bzw. an der Seitenscheibe anzubringen. |