16.01.2019 · Nachricht · Persönliches Erscheinen
Einspruchsverwerfung bei unvollständig übermittelter AU
| Die Einspruchsverwerfung nach § 74 Abs. 2 OWiG wegen unentschuldigtem Ausbleiben des Betroffenen in der Hauptverhandlung des Bußgeldverfahrens spielt in der Rechtsprechung eine große Rolle. Die AG sehen den Begriff der „genügenden Entschuldigung“ häufig zu eng. Das hat zuletzt das OLG Bamberg beanstandet (29.10.18, 3 Ss OWi 1464/18, Abruf-Nr. 206365 ). |
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