16.01.2019 · Nachricht · Persönliches Erscheinen
Kein Verwerfungsurteil bei erlaubter Abwesenheit des Betroffenen
| Hat das AG den Betroffenen von der Verpflichtung des persönlichen Erscheinens entbunden (§ 73 Abs. 2 OWiG), darf es den Einspruch nicht durch Urteil verwerfen, wenn zur Hauptverhandlung weder dieser noch der geladene Verteidiger erschienen sind. |
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