16.12.2013 · Fachbeitrag · Pflichtverteidiger
Verteidigungslos gestellter Angeklagter
| Hat sich der Verteidiger, nachdem gegen die unterbliebene Beiordnung als Pflichtverteidiger Beschwerde eingelegt worden ist, ohne dass das Tatgericht dies zum Anlass genommen hat, die Sache der zuständigen Beschwerdekammer vorzulegen, dann in der Hauptverhandlung erneut vergeblich darum bemüht, seine Bestellung zum Pflichtverteidiger zu erreichen, ist es nicht zu beanstanden, wenn er sich in den Zuschauerraum begibt und den Angeklagten damit „verteidigungslos stellt“ (OLG Naumburg 30.5.13, 2 Ss 79/13, Abruf-Nr. 132809 ). |
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