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  • 17.10.2019 · Nachricht · Prozessrecht

    Abgesprochene Beschränkung des Einspruchs ist unwirksam

    | Die Zusage des Amtsgerichts, im Falle einer Beschränkung des gegen den Bußgeldbescheid eingelegten Einspruchs auf den Rechtsfolgenausspruch kein Fahrverbot zu verhängen, führt zur Unwirksamkeit der hierauf erklärten Beschränkung, wenn zu besorgen ist, dass durch das Gericht bei dem Betroffenen der unzutreffende Eindruck erweckt worden ist, die Rechtsfolgen seien mit der Anklagebehörde abgesprochen. So entschied es das KG (9.8.19, 3 Ws (B) 205/19, Abruf-Nr. 211455 ). |