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  • 17.05.2019 · Nachricht · Prozessrecht

    Abwesenheitsverhandlung: Unbekannte Beweismittel sind verboten

    | Das OLG Düsseldorf hat bekräftigt, dass in einer sog. Abwesenheitsverhandlung (§ 74 Abs. 1 OWiG) keine dem Betroffenen unbekannten Beweismittel verwertet werden dürfen (8.4.19, 4 RBs 27/19, Abruf-Nr. 208444 ). Das gilt auch, wenn es um die Feststellung von Verfahrenshindernissen geht. |