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  • 04.08.2021 · Nachricht · Prozessrecht

    Befangenheit: Verteidiger ist Sohn des Richters

    | In einem Bußgeldverfahren vor dem AG Meiningen hatte der OWi-Richter eine „Selbstanzeige/Selbstablehnung“ gefertigt. Diese hatte er damit begründet, dass in einer Bußgeldsache der Verteidiger des Betroffenen sein Sohn ist. Das AG sah die Selbstablehnung (§ 30 StPO) als begründet an. |