04.08.2021 · Nachricht · Prozessrecht
Befangenheit: Verteidiger ist Sohn des Richters
| In einem Bußgeldverfahren vor dem AG Meiningen hatte der OWi-Richter eine „Selbstanzeige/Selbstablehnung“ gefertigt. Diese hatte er damit begründet, dass in einer Bußgeldsache der Verteidiger des Betroffenen sein Sohn ist. Das AG sah die Selbstablehnung (§ 30 StPO) als begründet an. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,70 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig