31.03.2025 · Nachricht · Prozessrecht
Berufungsverwerfung trotz stationärer Behandlungsbedürftigkeit
| In einem vom BayObLG entschiedenen Fall hatte das LG die Berufung des Angeklagten nach § 329 Abs. 1 StPO verworfen, obwohl der Angeklagte vorgetragen hatte, dass er wegen einer stationär behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankung nicht am Hauptverhandlungstermin teilnehmen könne. |
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