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  • 16.09.2020 · Nachricht · Prozessrecht

    Berufungsverwerfung wegen unentschuldigten Ausbleibens

    | Ärztliche Bescheinigungen und Atteste haben so lange als genügende Entschuldigung zu gelten, bis deren Unglaubwürdigkeit oder Unbrauchbarkeit feststeht. Diesen Grundsatz, den die Rechtsprechung für § 329 Abs. 1 StPO aufgestellt hat, hat jetzt das BayObLG noch einmal bestätigt. |