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  • 27.07.2018 · Nachricht · Prozessrecht

    Bußgeldbescheid muss die zur Last gelegte Tat genau bezeichnen

    | Wird die dem Betroffenen zur Last gelegte Verkehrs-OWi im Bußgeldbescheid nicht bestimmt genug bezeichnet, ist der Bußgeldbescheid unwirksam. So sehen es verschiedene Amtsgerichte (VA 17, 220; VA 18, 31). Auf der gleichen Linie liegt ein Beschluss des AG Schleswig. Dort hat das AG das Verfahren ebenfalls aus diesem Grund eingestellt (5.7.18, 53 OWi 107 Js 8757/18, Abruf-Nr. 202610 ). |