16.05.2024 · Nachricht · Prozessrecht
Einmal entbunden, immer „frei“ – BGH zum „wiederholten“ Entbindungsantrag
| Bereits im Februar 2022 hatte das KG (vgl. KG 28.2.22, 3 Ws (B) 31/22) dem BGH die Frage vorgelegt: „Führt die Verlegung eines Hauptverhandlungstermins dazu, dass die vorangegangene Entbindung des Betroffenen von der Verpflichtung des persönlichen Erscheinens „verbraucht“ ist, sodass sie für den neuen Termin gegebenenfalls neu beantragt und angeordnet werden muss?“ Diese hat der BGH nun beantwortet. |
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