17.10.2017 · Nachricht · Prozessrecht
Formelhafte Ablehnung eines Beweisantrags ist unzulässig
| Das OWiG sieht in § 77 Abs. 2 OWiG für das Bußgeldverfahren gegenüber dem Strafverfahren erweiterte Möglichkeiten für die Ablehnung von Beweisanträge vor. Davon wird von den Amtsgerichten gern Gebrauch gemacht. Das gilt vor allem in Nr. 1 für die Möglichkeit der Zurückweisung weil zur „Erforschung der Wahrheit nicht erforderlich“. Damit hat sich jetzt noch einmal das KG befasst. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,70 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig