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  • 16.09.2020 · Nachricht · Prozessrecht

    Freie Beweiswürdigung im Bußgeldurteil

    | Die Amtsrichter stützen bußgeldrechtliche Urteile oft auf die Angaben von Polizeibeamten, die in der Hauptverhandlung als Zeugen vernommenen werden. Deren Angaben werden meist als glaubwürdig angesehen. Nach Ansicht des KG ist es auch dann kein Mangel der Beweiswürdigung, wenn die Überzeugung des Tatrichters auf den Bekundungen eines für „neutral, zuverlässig und glaubwürdig“ gehaltenen polizeilichen Zeugen beruht, im Urteil aber offenbleibt, ob sich der Zeuge an den Vorfall positiv erinnern konnte oder sein Zeugenbericht auf eigenen Notizen beruhte, die den Betroffenen aussagekräftig belasten. |