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  • · Nachricht · Prozessrecht

    Gegen gerichtliche Fürsorgepflicht verstoßende Ablehnung beantragter Terminsverlegung im Bußgeldverfahren

    | Auch in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren hat der Betroffene grundsätzlich das Recht, sich durch einen Rechtsanwalt seines Vertrauens verteidigen zu lassen. Dieses Recht ist nicht auf die Fälle notwendiger Verteidigung beschränkt. |

     

    Diese Klarstellung traf das BayObLG (4.12.20, 201 ObOWi 1517/20). Der Senat machte dabei deutlich, dass die Ablehnung einer Terminsverlegung wegen Verhinderung des Verteidigers beim Vorliegen einer nicht ganz einfachen Sach- und Rechtslage nicht frei von Ermessensfehlern ist, wenn sie im Hinblick auf die Geschäftsbelastung des Gerichts damit begründet wird, die Verlegung um wenige Wochen sei inakzeptabel.

    Quelle: ID 47045837