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  • 22.08.2023 · Nachricht · Prozessrecht

    Genügende Entschuldigung für das Ausbleiben in der HV

    | An den Begriff der genügenden Entschuldigung dürfen keine überspannten Anforderungen gestellt werden. Das hat jetzt das LG Freiburg (noch einmal) in Zusammenhang mit einer Entscheidung über einen Wiedereinsetzungsantrag des Angeklagten gegen die Verwerfung seines Einspruchs gegen einen Strafbefehl wegen unentschuldigten Ausbleibens in der Hauptverhandlung (§§ 329, 412 StPO) entschieden. |