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  • 14.07.2017 · Fachbeitrag · Prozessrecht

    Gericht muss über (Beweis-)Antrag bescheiden

    | Glück hatte ein Verteidiger. Er hatte einen Antrag gestellt, der zwar nicht die Anforderungen an einen Beweisantrag i. e. S erfüllte. Das AG hatte den Antrag aber nicht beschieden. Darum hat das OLG das amtsgerichtliche Urteil aufgehoben (OLG Düsseldorf 26.5.17, 1 RBs 55/16, Abruf-Nr. 194337 194337 ). |