19.08.2020 · Nachricht · Prozessrecht
Großzügiger Maßstab bei der Unterzeichnung eines Urteils
| Bei der Unterzeichnung eines Urteils ist ein großzügiger Maßstab an die Anforderungen an die Unterschrift des Richters anzulegen. Das hat jetzt das OLG Brandenburg entschieden (27.12.19, (1 B) 53 Ss-OWi 675/19 (398/19), Abruf-Nr. 215006 ). |
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