17.05.2018 · Fachbeitrag · Prozessrecht
Keine Entbindung von der Anwesenheitspflicht wegen Gegenüberstellung mit einem Zeugen
| Die mit der Benutzung eines Mobiltelefons im Straßenverkehr (§ 23 Abs. 1a StVO) zusammenhängenden Fragen (vgl. dazu eingehend VA 18, 89) spielen nicht nur hinsichtlich des eigentlichen Vorwurfs eine Rolle. Sie können z. B. auch von Bedeutung sein, wenn es um die Frage der Entbindung des Betroffenen von der Anwesenheitspflicht in der Hauptverhandlung (§ 73 Abs. 2 OWiG) geht. In dem Zusammenhang ist auf einen Beschluss des OLG Düsseldorf hinzuweisen. |
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