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  • 16.08.2024 · Nachricht · Prozessrecht

    Keine Wiedereinsetzung: Strafbefehl wird rückwirkend rechtskräftig

    | Wird ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Einspruchsfrist gegen einen Strafbefehl verworfen, wird der Strafbefehl rückwirkend mit fruchtlosem Verstreichen der Einspruchsfrist gem. § 410 Abs. 3 StPO rechtskräftig. |