15.11.2019 · Nachricht · Prozessrecht
Kompensation wegen Verzögerung im Bußgeldverfahren
| Der Betroffene war vom AG am 12.3.10 verurteilt worden. Der Verteidiger hatte am 15.3. beantragt, die Rechtsbeschwerde zuzulassen und dies am 23.4.18 begründet. Das OLG Frankfurt a. M. hat erst am 24.7.19 entschieden. Es hat dem zwischenzeitlich im Rahmen einer Anhörungsrüge gestellten Antrag abgelehnt, als Kompensation für die Verzögerung das Bußgeld entfallen zu lassen oder für vollstreckt zu erklären (19.8.19, 2 Ss OWi 530/19, Abruf-Nr. 211863 ). |
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