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  • 17.10.2019 · Nachricht · Prozessrecht

    Konkludenter Wiedereinsetzungsantrag? Ist das möglich?

    | Ein Wiedereinsetzungsantrag muss nicht ausdrücklich gestellt werden. Er kann auch stillschweigend in einem Schriftsatz enthalten sein. Dabei reicht es aus, dass darin konkludent zum Ausdruck gebracht wird, das Verfahren fortsetzen zu wollen, obwohl die Rechtsmitteleinlegungs- oder Rechtsmittelbegründungsschrift verspätet eingereicht wurde. Das hat der BGH klargestellt (12.6.19, XII ZB 432/18, Abruf-Nr. 210384 ). |