Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 16.01.2020 · Nachricht · Prozessrecht

    Nochmals: Keine schriftliche Vollmacht vorlegen

    | Das AG Kleve (14.2.19, 11 OWi-309 Js 481/18-217/18, Abruf-Nr. 207671 ) hat ein straßenverkehrsrechtliches Bußgeldverfahren wegen Verjährung nach § 206a StPO eingestellt. Bestätigt wurde das nun durch das LG Kleve (19.3.19 (111 Qs-309 Js-OWi 481/18-7/19). Dem Verteidiger war zwar der Bußgeldbescheid zugestellt worden. Das AG sieht diese Zustellung aber als unwirksam an. Grund: In der Akte befand sich keine Zustellungsvollmacht für den Verteidiger (§ 51 Abs. 3 S. 1 OWiG). |