16.01.2020 · Nachricht · Prozessrecht
Nochmals: Keine schriftliche Vollmacht vorlegen
| Das AG Kleve (14.2.19, 11 OWi-309 Js 481/18-217/18, Abruf-Nr. 207671 ) hat ein straßenverkehrsrechtliches Bußgeldverfahren wegen Verjährung nach § 206a StPO eingestellt. Bestätigt wurde das nun durch das LG Kleve (19.3.19 (111 Qs-309 Js-OWi 481/18-7/19). Dem Verteidiger war zwar der Bußgeldbescheid zugestellt worden. Das AG sieht diese Zustellung aber als unwirksam an. Grund: In der Akte befand sich keine Zustellungsvollmacht für den Verteidiger (§ 51 Abs. 3 S. 1 OWiG). |
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