16.01.2020 · Nachricht · Prozessrecht
Nochmals: Keine schriftliche Vollmacht vorlegen
| Das AG Kleve (14.2.19, 11 OWi-309 Js 481/18-217/18, Abruf-Nr. 207671 ) hat ein straßenverkehrsrechtliches Bußgeldverfahren wegen Verjährung nach § 206a StPO eingestellt. Bestätigt wurde das nun durch das LG Kleve (19.3.19 (111 Qs-309 Js-OWi 481/18-7/19). Dem Verteidiger war zwar der Bußgeldbescheid zugestellt worden. Das AG sieht diese Zustellung aber als unwirksam an. Grund: In der Akte befand sich keine Zustellungsvollmacht für den Verteidiger (§ 51 Abs. 3 S. 1 OWiG). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,70 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig