16.08.2019 · Nachricht · Prozessrecht
Pflichtverteidiger im Bußgeldverfahren
| Die Bestellung eines Pflichtverteidigers für den Betroffenen ist im Bußgeldverfahren immer noch die Ausnahme. Das beweist ein Beschluss des LG Münster (24.4.19, 2 Qs 89 Js-OWi 1459/18-14/19 19, Abruf-Nr. 208903 ). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,70 € Monat