Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 17.04.2019 · Nachricht · Prozessrecht

    Protokollrüge gegen Verwerfungsurteil gem. § 74 Abs. 2 OWiG

    | Bei der Rechtsbeschwerde gegen ein Verwerfungsurteil nach § 74 Abs. 2 OWiG ist auf die Begründung zu achten. Im Fall es OLG Bamberg (25.10.18, 3 Ss OWi 1368/18, Abruf-Nr. 207434 ) war der Betroffene in der Hauptverhandlung zu einer erneuten Hauptverhandlung geladen worden. Beanstandet wurde, das sich aus dem Protokoll nicht ergebe, dass der Betroffene mit der Ladung gemäß § 74 Abs. 3 OWiG belehrt worden sei. Diese Begründung ist nach Ansicht des OLG mangels Behauptung eines konkreten prozessordnungswidrigen Geschehens eine unzulässige sog. Protokollrüge, auf der das Urteil nicht beruhen kann. |