17.10.2024 · Nachricht · Prozessrecht
Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung in der Rechtsbeschwerde/Revision
| Macht der Betroffene geltend, eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung habe zum Vorliegen eines Verfahrenshindernisses geführt, muss er – jedenfalls bei Vorliegen eines reinen Prozessurteils nach § 74 Abs. 2 OWiG – eine Verfahrensrüge erheben, sofern die Verfahrensverzögerung noch vor Ablauf der Rechtsbeschwerdebegründungsfrist eingetreten ist. Diese muss der Formvorschrift des § 344 Abs. 2 S. 2 StPO i. V. m. § 79 Abs. 3 S. 1 OWiG entsprechen. |
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