16.02.2024 · Nachricht · Prozessrecht
Richterliche Ermittlungshandlungen in Abwesenheit der Beteiligten
| Nimmt der Richter, ohne den Betroffenen und seinen Verteidiger zu informieren, im Bußgeldverfahren unter Ausschluss des Betroffenen und seines Verteidigers die Messörtlichkeit in Augenschein und führt dort die Vernehmung/Befragung von Zeugen des Verfahrens durch, kann das beim Betroffenen zur Besorgnis der Befangenheit führen. |
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