· Fachbeitrag · Prozessrecht
Sachverständiger muss nicht unverzüglich abgelehnt werden
| Für das Ablehnungsverfahren wegen Besorgnis der Befangenheit eines Richters folgt aus § 25 Abs. 2 S. 1 StPO ein sog. Unverzüglichkeitsgebot. Dieses findet aber keine Anwendung, wenn ein Sachverständiger abgelehnt werden soll. So entschied es das OLG Bamberg (18.10.18, 2 Ss OWi 1419/18, Abruf-Nr. 205464 ). |
Das OLG hat sich damit der Rechtsprechung des BGH angeschlossen (vgl. BGH NJW 18, 1030; zur Ablehnung des Sachverständigen Burhoff, Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung, 9. Aufl., 2019, Rn. 15).
MERKE | Letztmöglicher Zeitpunkt für die Anbringung eines Ablehnungsgesuchs wegen Befangenheit eines gerichtlich bestellten Sachverständigen ist somit der Schluss der Beweisaufnahme. |
Quelle: Ausgabe 01 / 2019 | Seite 12 | ID 45601003