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  • 15.02.2019 · Nachricht · Prozessrecht

    So muss die Unterschrift des Richters unter dem Urteil aussehen

    | Der erkennende Richter muss das von ihm verfasste schriftliche Urteil unterschreiben (§ 275 Abs. 2 S. 1 StPO). Darauf weisen die OLG immer wieder hin, zuletzt das OLG Braunschweig (13.11.18, 1 Ss 60/18, Abruf-Nr. 206362 ). |