26.04.2019 · Nachricht · Prozessrecht
Täteridentifizierung aufgrund eines Sachverständigengutachtens
| Stützt sich das AG bei der Täteridentifizierung auf ein anthropologisches Sachverständigengutachten, reicht nach übereinstimmender obergerichtlicher Rechtsprechung (z. B. OLG Hamm VA 17, 221) die bloße Wiedergabe der Ergebnisse des Sachverständigengutachtens in den Urteilsgründen, noch dazu ohne erkennbare eigene Beweiswürdigung des Gerichts, nicht aus. Eine solche Beweiswürdigung ist lückenhaft. Das hat jetzt das OLG Hamm noch einmal bestätigt (27.12.18, 4 RBs 391/18, Abruf-Nr. 207447 ). |
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