16.02.2024 · Fachbeitrag · Prozessrecht
Terminsverlegung nach Terminierung ohne Terminsabsprache
| Hat der Versuch einer Terminsabsprache nicht stattgefunden, muss sich der Richter bei einem substanziierten Verlegungsantrag des Verteidigers ernsthaft bemühen, dessen nachvollziehbarem Begehren im Rahmen der zeitlichen Möglichkeiten des Spruchkörpers Rechnung zu tragen. |
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