17.05.2023 · Nachricht · Prozessrecht
Umfang der Unterrichtungspflicht bei Zustellungen an Betroffene
| § 145a Abs. 3 S. 2 StPO verlangt (nur), dass der Verteidiger von der Zustellung an den Betroffenen zu unterrichten ist. Eine darüber hinausgehende Verpflichtung des Gerichts, insbesondere die Unterrichtung des Verteidigers über den Zeitpunkt der Zustellung an den Betroffenen, beinhaltet die Vorschrift nicht. |
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