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  • 15.01.2021 · Nachricht · Prozessrecht

    Urteilsgründe bei der Geschwindigkeitsmessung

    | Stützt sich das Gericht bei einer Geschwindigkeitsmessung auf ein Sachverständigengutachten, ist lediglich das Ergebnis des Gutachtens im Urteil aufzuführen. Es muss in den Urteilsgründen eine verständliche, in sich geschlossene Darstellung der dem Gutachten zugrunde liegenden Anknüpfungstatsachen, der wesentlichen Befundtatsachen und der das Gutachten tragenden fachlichen Begründung enthalten sein. |