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  • 15.09.2021 · Nachricht · Prozessrecht

    Verfahrensverzögerung nach Urteilserlass

    | Das AG hat gegen den Betroffenen im September 2018 wegen einer Anfang April 2018 begangenen Geschwindigkeitsüberschreitung von 41 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften u. a. ein einmonatiges Fahrverbot festgesetzt. Nachdem der Betroffene die Rechtsbeschwerde eingelegt und begründet hatte, ging die Akte verloren. Sie wurde erst Anfang 2021 rekonstruiert. Das BayObLG hat das Fahrverbot nun gänzlich entfallen lassen (BayObLG 6.7.21, 202 ObOWi 734/21, Abruf-Nr. 224319 ). |