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  • 20.01.2025 · Nachricht · Prozessrecht

    Verjährungsunterbrechung bei Einstellung wegen Abwesenheit

    | In § 33 Abs. 1 Nr. 5 Alt. 1 OWiG ist die Verjährungsunterbrechung vorgesehen, wenn das Bußgeldverfahren eingestellt wird, weil der Betroffene abwesend ist. In der Rechtsprechung wird darum gestritten, wie mit dem Fall umzugehen ist, wenn diese Einstellung durch die Verwaltungsbehörde auf einem Fehler der Polizei beruht. |