20.01.2025 · Nachricht · Prozessrecht
Verjährungsunterbrechung bei Einstellung wegen Abwesenheit
| In § 33 Abs. 1 Nr. 5 Alt. 1 OWiG ist die Verjährungsunterbrechung vorgesehen, wenn das Bußgeldverfahren eingestellt wird, weil der Betroffene abwesend ist. In der Rechtsprechung wird darum gestritten, wie mit dem Fall umzugehen ist, wenn diese Einstellung durch die Verwaltungsbehörde auf einem Fehler der Polizei beruht. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 20,50 € Monat