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  • 27.08.2018 · Nachricht · Prozessrecht

    Verteidiger ohne Vertretervollmacht in der Hauptverhandlung

    | Ist der Betroffene von der Pflicht zur Anwesenheit in der Hauptverhandlung entbunden worden (§ 73 Abs. 2 OWiG), stellt sich die Frage, welche Befugnisse sein Verteidiger hat, wenn er in der Hauptverhandlung anwesend ist. Das AG Tiergarten hatte die Auffassung vertreten, dass der Rechtsanwalt, der seine Vertretungsvollmacht nicht nach § 73 Abs. 3 OWiG schriftlich nachweisen könne, in der Hauptverhandlung keine Anträge stellen darf. Das ist nach Ansicht des KG falsch (2.2.18, 3 Ws (B) 71/18, Abruf-Nr. 202617 ). |