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  • 15.04.2021 · Nachricht · Prozessrecht

    Widerspruch gegen Entscheidung ohne Hauptverhandlung gilt fort

    | Ein bereits vor dem Hinweis nach § 72 Abs. 1 S. 2 OWiG ausdrücklich oder schlüssig erklärter Widerspruch gegen eine Entscheidung ohne Hauptverhandlung wird nicht dadurch gegenstandslos, dass der Betroffene auf den späteren Hinweis schweigt oder die ausdrückliche Anfrage des Gerichts, ob dem schriftlichen Verfahren widersprochen werde, unbeantwortet lässt. Darauf hat jetzt noch einmal das BayObLG hingewiesen. |