16.11.2023 · Nachricht · Prozessrecht
Wiedereinsetzung wegen unvollständiger Rechtsmittelbelehrung?
| In einem vom AG Aschersleben entschiedenen Fall hatte der Betroffene die Frist für einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung versäumt. Er hatte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt und geltend gemacht, die Verwaltungsbehörde hätte in ihre Rechtsbehelfsbelehrung zusätzlich aufnehmen müssen, dass auch die elektronische Übersendung des Antrags nach § 32a Abs. 2, Abs. 3 StPO i. V. m. § 110c OWiG möglich gewesen wäre. |
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