10.07.2019 · Nachricht · Prozessrecht
Zusammenspiel von Wiedereinsetzung und Verfolgungsverjährung
| Eine für die Praxis interessante Verjährungsfrage hat das OLG Karlsruhe entschieden (9.4.19, 1 Rb 7 Ss 39/19, Abruf-Nr. 209579 ). Der Verteidiger hatte gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt. Der war aber nicht zur Akte gelangt. Dem Betroffenen wurde daher Wiedereinsetzung gewährt, obwohl die rechtlichen Voraussetzungen hierfür (§ 51 Abs. 1 OWiG, §44 Abs. 1 StPO) angesichts des form- und fristgerecht eingelegten Einspruchs nicht vorlagen. In dem Zeitpunkt war aber bereits Verfolgungsverjährung eingetreten. Das OLG Karlsruhe musste sich daher mit der Frage befassen, ob es u. U. wegen der Wiedereinsetzung zu einem Neubeginn der Verjährungsfrist kommt. Das OLG hat die Frage verneint. |
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