18.03.2021 · Nachricht · Prozessrecht
Zweifel an Verhandlungsfähigkeit bei Zustellung des Strafbefehls
| Das BVerfG hat in seinem Beschluss vom 5.10.20 (2 BvR 554/20, Abruf-Nr. 219725 ) zum Anspruch auf rechtliches Gehör und effektiven Rechtsschutz im Strafbefehlsverfahren Stellung genommen. Das AG hatte den Einspruch des Beschuldigten als unzulässig, weil verspätet verworfen. Das beanstandet das BVerfG ebenso wie die nicht erfolgte Bestellung eines Pflichtverteidigers. Hintergrund/Grundlage der Entscheidung: Es bestanden erhebliche Zweifel an der Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten zum Zeitpunkt der Zustellung des Strafbefehls. |
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