16.03.2018 · Fachbeitrag · Prozesstaktik
Stolpern Sie nicht in eine selbst gestellte Gehörsrügenfalle
| Die OLG haben sich in der letzten Zeit mehrfach mit der sog. Gehörsrügenfalle befassen müssen (vgl. OLG Hamm NZV 16, 98; OLG Rostock VA 15, 140; OLG Düsseldorf 25.4.17, 2 RBs 49/17). Gemeint ist damit, dass ein Entbindungsantrag nach § 73 Abs. 2 OWiG vom Verteidiger – meist kurz vor der Hauptverhandlung – versteckt und verklausuliert gestellt wird, in der Hoffnung, dass das AG diesen Antrag übersieht. Darauf wird dann eine Verletzung des rechtlichen Gehörs gestützt und ggf. Zulassung der Rechtsbeschwerde beantragt. Die OLG sehen dieses Verhalten als rechtsmissbräuchlich an. Zu der Problematik liegen jetzt weitere Entscheidungen vor. |
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