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  • 17.07.2014 · Fachbeitrag · Rechtsbeschwerde

    Diesen Inhalt muss die Begründung der Rechtsbeschwerde gegen ein Verwerfungsurteil haben

    | Soll mit der Rechtsbeschwerde gegen ein Verwerfungsurteil nach § 74 Abs. 2 OWiG gerügt werden, der Betroffene sei zu Unrecht nicht von der Verpflichtung, in der Hauptverhandlung zu erscheinen, entbunden worden, so gehört zur ordnungsgemäßen Begründung der Vortrag, dass dem Verteidiger, der den Entpflichtungsantrag gestellt hat, eine schriftliche Vertretungsvollmacht erteilt und diese dem Gericht nachgewiesen war (OLG Hamm 23.5.14, III-5 RBs 70/14, Abruf-Nr. 141998 ). |