08.09.2017 · Nachricht · Rechtsbeschwerde
Inbegriffsrüge ist ohne ausreichende Begründung unbeachtlich
| Das OLG Hamm hat noch einmal zu der Frage Stellung genommen, wie die Rechtsbeschwerde begründet sein muss, wenn mit der Verfahrensrüge geltend gemacht wird, dass eine im Urteil verwendete Urkunde in der Hauptverhandlung nicht verlesen worden sei (11.5.17, 4 RBs 152/17, Abruf-Nr. 196263 ). Das ist die sog. Inbegriffsrüge. |
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