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  • 17.06.2019 · Nachricht · Rechtsbeschwerde

    Schreibfehler im Bußgeldbescheid

    | Das KG hat im Verfahren über die Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen ein Urteil, durch das der Betroffene wegen Verstoßes gegen § 23 Abs. 1a StVO verurteilt worden war, zur Wirksamkeit des dem Verfahren zugrunde liegenden Bußgeldbescheids Stellung genommen. Als Tatvorwurf war in dem Bescheid angegeben, der Betroffene habe „auf Hand getickert“. Das KG hat einen durchgreifenden Mangel des Bußgeldbescheids verneint (31.1.19, 3 Ws (B) 42/19, Abruf-Nr. 208902 ). |