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  • 16.09.2020 · Fachbeitrag · Rechtsfolgen der Tat

    Positives Tatnachverhalten kann auf die Geldbuße Einfluss haben

    | Positives Nachtatverhalten kann sich auch lohnen, wenn dem Betroffenen wegen eines Verkehrsverstoßes „nur“ eine Geldbuße droht. Das ist das Fazit aus einem Beschluss des AG Eilenburg (22.6.20, 8 OWi 950 Js 61954/19, Abruf-Nr. 217103 ). Der Betroffene musste wegen einer fahrlässigen Geschwindigkeitsüberschreitung an sich mit einer Geldbuße von 80 EUR rechnen. Festgesetzt hat das AG dann aber nur eine Geldbuße von 55 EUR. |